Für Anlagenbetreibende

Wir haben Antworten auf alle Ihre Fragen.

Oft gestellte Fragen

Für Anlagebetreiber ist es wichtig zu wissen, ob die eigene Höranlage funktioniert. Die folgende Anleitung ermöglicht Ihnen, mit einem Empfänger und Kopfhörer eine induktive Höranlage zu testen.

  1. Schalten Sie Ihre Audioanlage und ggf. den Verstärker für die Höranlage ein.
  2. Bitten Sie jemanden, in normaler Lautstärke und Geschwindigkeit und mit üblichem Abstand in ein Mikrofon zu sprechen.
  3. Schalten Sie den Induktions-Empfänger ein und schließen Sie den Kopfhörer an.
  4. Halten Sie den Empfänger immer senkrecht und auf Ohr-Höhe (1,2 m für Sitzplätze, 1,7 m für Stehplätze).
  5. Stellen Sie die Lautstärke am Empfänger ein.
  6. Beurteilen Sie die Empfangsqualität an verschiedenen Positionen im Raum. Achten Sie dabei auf Folgendes:
    • Wo ist der Ton lauter oder leiser? Tipp: Die Lautstärke am Empfänger zwischendurch nicht verändern – das verfälscht das Ergebnis.
    • Klingt das Sprachsignal klar und unverzerrt, also nicht dumpf, kratzend, blechern o. ä.?
    • Sind Hintergrundgeräusche stark störend? Tipp: Bitten Sie eine schwerhörige Person, die Höranlage direkt über die T-Spule im Hörgerät bzw. Cochlea-Implantat (CI) zu testen. Personen mit Hörgerät oder Cochlea-Implantat empfinden Hintergrundgeräusche oft anders als Personen mit Empfänger und Kopfhörer.
  7. Notieren Sie sich in einem Grundrissplan, an welchen Positionen das Sprachsignal am besten ist. Empfehlen Sie Personen mit Hörsystemen mit „T-Spule“ diese Plätze. Sie können einzelne Plätze zudem direkt mit einem Piktogramm „T“ markieren.

Die Installation einer induktiven Höranlage ist in verschiedenen Umgebungen möglich, um Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten das Hören zu erleichtern. Hier sind die wichtigsten Informationen: 

Öffentliche Gebäude und Veranstaltungsorte 

In Kirchen, Theatern, Kinos, Museen, Konferenzräumen oder Ämtern werden fest installierte induktive Höranlagen zur Barrierefreiheit im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eingesetzt. Diese werden ab einer bestimmten Raumgrösse gemäss Architekturnorm SIA 500 gesetzlich vorgeschrieben bei Neu- und Umbauten.  

Arbeitsplätze und Besprechungsräume 

Über die Invalidenversicherung (IV) kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Schweizerische Dachverbände im Hörbehindertenwesen wie z.B. Pro Audito Schweiz oder Beratungsstellen für Schwerhörige und Gehörlose bieten Beratung und Fördermöglichkeiten an. Unternehmen (Arbeitgeber) können mobile oder fest installierte Induktionsanlagen einrichten lassen. 

Private Installationen (zu Hause) 

Mobile oder stationäre Ringschleifen-Systeme können über einen Hörgeräteakustiker oder über spezialisierte Fachfirmen installiert werden. Geeignet sind diese für Fernseher, Telefone und Wohnräume. 

Nein der Eintrag ist komplett kostenfrei.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) regelt die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Konkretisiert wird dies durch die Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten", die festlegt, wann und wo Höranlagen installiert werden müssen (Richtlinien Hörbehindertengerechtes Bauen, Hindernisfreie Architektur, Zürich). 

Gemäß Ziffer 7.8.1.1 der SIA 500 sind Versammlungsräume in öffentlich zugänglichen Bauten ab einer bestimmten Größe mit Höranlagen auszustatten, insbesondere wenn Beschallungsanlagen zur akustischen Verstärkung von Informationen, Reden oder Darbietungen eingesetzt werden. 

Die Norm empfiehlt, Höranlagen vorzugsweise als induktive Übertragungsanlagen (Induktionsschleifen) auszuführen. Alternativ können Infrarot- oder Funkübertragungen eingesetzt werden, wobei in diesen Fällen spezielle Empfänger mit Induktionshalsschleife oder Verbindungskabel zum Hörgerät bereitgestellt werden müssen. Die Anlagen müssen den Anforderungen der Norm SN EN 60118-4 entsprechen. 

Zusätzlich schreibt die SIA 500 vor, dass Schalteranlagen mit Glastrennung mindestens einen Schalter mit einer induktiven Höranlage ausgestattet haben müssen. In Sporthallen sollen mindestens 20% der Zuschauerbereiche durch eine Höranlage versorgt werden. 

Einrichtungen sollten daher sicherstellen, dass ihre Höranlagen den aktuellen Normen entsprechen und ordnungsgemäß gewartet werden, um eine optimale Unterstützung für hörbehinderte Personen mit Hörhilfen zu gewährleisten. 

Durch die Höranlagen Test von Expertinnen und Experten… 

… erfahren Sie einen Höranlagen-Test, was Sie tun können, damit Ihre Höranlage optimal genutzt werden kann. Für hörbehinderte Personen ist eine funktionierende Höranlage eine enorme Erleichterung. Sie ermöglicht die Teilnahme an Ihren Veranstaltungen. Kontaktieren Sie einen regionalen Pro Audito Verein oder einen zuständigen Verein für eine unabhängige und kostenlose Beratung durch Höranlagen Testende. 

Link zu den Höranlagen-Testende 

 

Durch die Fachperson Höranlagen… 

… werden sie optimal beraten. Wenn Sie eine Höranlage betreiben und ein Problem haben oder eine neue Höranlage installieren möchten: Hier wird Ihnen geholfen, denn Höranlagen sind technisch komplexe Systeme, die eine fachmännische Planung, Installation und Inbetriebnahme voraussetzen, damit sie einwandfrei funktionieren. Daher rufen Sie immer eine Fachperson, wenn Sie neu eine Höranlage einbauen oder eine bestehende Höranlage instand setzen lassen möchten. Die Fachpersonen arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zögern Sie nicht Beratung zu holen: 

Link zu den Fachperson Höranlagen 

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