Für Anlagenbetreibende

Wir haben Antworten auf alle Ihre Fragen.

Oft gestellte Fragen

Durch die Höranlagen Test von Expertinnen und Experten… 

… erfahren Sie einen Höranlagen-Test, was Sie tun können, damit Ihre Höranlage optimal genutzt werden kann. Für hörbehinderte Personen ist eine funktionierende Höranlage eine enorme Erleichterung. Sie ermöglicht die Teilnahme an Ihren Veranstaltungen. Kontaktieren Sie einen regionalen Pro Audito Verein oder einen zuständigen Verein für eine unabhängige und kostenlose Beratung durch Höranlagen Testende. 

 

Durch die Fachperson Höranlagen… 

… werden sie optimal beraten. Wenn Sie eine Höranlage betreiben und ein Problem haben oder eine neue Höranlage installieren möchten: Hier wird Ihnen geholfen, denn Höranlagen sind technisch komplexe Systeme, die eine fachmännische Planung, Installation und Inbetriebnahme voraussetzen, damit sie einwandfrei funktionieren. Daher rufen Sie immer eine Fachperson, wenn Sie neu eine Höranlage einbauen oder eine bestehende Höranlage instand setzen lassen möchten. Die Fachpersonen arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zögern Sie nicht Beratung zu holen.

Für Anlagebetreiber ist es wichtig zu wissen, ob die eigene Höranlage funktioniert. Die folgende Anleitung ermöglicht Ihnen, mit einem Empfänger und Kopfhörer eine induktive Höranlage zu testen.

  1. Schalten Sie Ihre Audioanlage und ggf. den Verstärker für die Höranlage ein.
  2. Bitten Sie jemanden, in normaler Lautstärke und Geschwindigkeit und mit üblichem Abstand in ein Mikrofon zu sprechen.
  3. Schalten Sie den Induktions-Empfänger ein und schließen Sie den Kopfhörer an.
  4. Halten Sie den Empfänger immer senkrecht und auf Ohr-Höhe (1,2 m für Sitzplätze, 1,7 m für Stehplätze).
  5. Stellen Sie die Lautstärke am Empfänger ein.
  6. Beurteilen Sie die Empfangsqualität an verschiedenen Positionen im Raum. Achten Sie dabei auf Folgendes:
    • Wo ist der Ton lauter oder leiser? Tipp: Die Lautstärke am Empfänger zwischendurch nicht verändern – das verfälscht das Ergebnis.
    • Klingt das Sprachsignal klar und unverzerrt, also nicht dumpf, kratzend, blechern o. ä.?
    • Sind Hintergrundgeräusche stark störend? Tipp: Bitten Sie eine schwerhörige Person, die Höranlage direkt über die T-Spule im Hörgerät bzw. Cochlea-Implantat (CI) zu testen. Personen mit Hörgerät oder Cochlea-Implantat empfinden Hintergrundgeräusche oft anders als Personen mit Empfänger und Kopfhörer.
  7. Notieren Sie sich in einem Grundrissplan, an welchen Positionen das Sprachsignal am besten ist. Empfehlen Sie Personen mit Hörsystemen mit „T-Spule“ diese Plätze. Sie können einzelne Plätze zudem direkt mit einem Piktogramm „T“ markieren.

Die Installation einer induktiven Höranlage ist in verschiedenen Umgebungen möglich, um Menschen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten das Hören zu erleichtern. Hier sind die wichtigsten Informationen: 

Öffentliche Gebäude und Veranstaltungsorte 

In Kirchen, Theatern, Kinos, Museen, Konferenzräumen oder Ämtern werden fest installierte induktive Höranlagen zur Barrierefreiheit im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eingesetzt. Diese werden ab einer bestimmten Raumgrösse gemäss Architekturnorm SIA 500 gesetzlich vorgeschrieben bei Neu- und Umbauten.  

Arbeitsplätze und Besprechungsräume 

Über die Invalidenversicherung (IV) kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Schweizerische Dachverbände im Hörbehindertenwesen wie z.B. Pro Audito Schweiz oder Beratungsstellen für Schwerhörige und Gehörlose bieten Beratung und Fördermöglichkeiten an. Unternehmen (Arbeitgeber) können mobile oder fest installierte Induktionsanlagen einrichten lassen. 

Private Installationen (zu Hause) 

Mobile oder stationäre Ringschleifen-Systeme können über einen Hörgeräteakustiker oder über spezialisierte Fachfirmen installiert werden. Geeignet sind diese für Fernseher, Telefone und Wohnräume. 

Nein der Eintrag ist komplett kostenfrei.

Ja. Die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geregelt. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» konkretisiert, wo und wann Höranlagen installiert werden müssen (gemäss den Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» der Hindernisfreien Architektur Zürich).

Laut Ziffer 7.8.1.1 der SIA 500 müssen Versammlungsräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden ab einer bestimmten Grösse mit Höranlagen ausgestattet sein – insbesondere wenn eine Beschallungsanlage verwendet wird, etwa für Informationen, Reden oder Darbietungen.

Die Norm empfiehlt, Höranlagen vorzugsweise als induktive Übertragungsanlagen (Induktionsschleifen) auszuführen. Alternativ sind auch Infrarot- oder Funkanlagen zulässig, sofern passende Empfänger mit Induktionshalsschleife oder Verbindungskabel bereitgestellt werden. Die Höranlage muss den Anforderungen der Norm SN EN 60118-4 entsprechen.

Darüber hinaus verlangt die SIA 500, dass bei Schalteranlagen mit Glastrennung mindestens ein Schalter mit einer induktiven Höranlage ausgestattet ist. In Sporthallen sollen mindestens 20 % der Zuschauerbereiche durch eine Höranlage abgedeckt werden.

Institutionen und Bauherren sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Höranlagen den geltenden Normen entsprechen und regelmässig gewartet werden – zum Nutzen aller Menschen mit Hörhilfen.

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